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Sind Light-Produkte gesund? Was hinter dem Etikett steckt

Ernährung Stand: Redaktion Apothekenkurier

Light-Produkte sind nicht automatisch gesund: Das Wort garantiert nur, dass ein Nährstoff um mindestens 30 Prozent niedriger liegt als beim Vergleichsprodukt. Was sonst in der Packung steckt, verrät erst die Nährwerttabelle.

Frau liest im Supermarkt das Etikett eines Light-Joghurts auf der Rückseite

Light-Produkte sind nicht automatisch gesund. Der Begriff ist in der EU geregelt und sagt nur, dass ein Lebensmittel bei einem Nährstoff oder beim Energiegehalt um mindestens 30 Prozent niedriger liegt als ein vergleichbares Produkt. Wie viel Zucker, Fett oder Kalorien tatsächlich in der Packung stecken, steht nicht im Wort „light", sondern in der Nährwerttabelle auf der Rückseite.

Was bedeutet „light" rechtlich?

„Light" und „leicht" unterliegen in der EU denselben Bedingungen wie die Angabe „reduziert": Der Gehalt eines Nährstoffs oder der Energiegehalt muss um mindestens 30 Prozent niedriger sein als bei einem vergleichbaren Produkt. Zusätzlich muss auf der Packung stehen, worin die Leichtigkeit besteht, zum Beispiel „Limo light ohne Zucker" oder „Pizza light mit weniger Fett". Ohne diesen Zusatz ist die Angabe unzulässig.

Geregelt ist das in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, oft Health-Claims-Verordnung genannt. Für einige Nährstoffe gelten abweichende Schwellen: Bei Vitaminen und Mineralstoffen reicht ein Unterschied von 10 Prozent, bei Natrium beziehungsweise Salz von 25 Prozent. Der Vergleich muss sich auf Produkte derselben Kategorie beziehen.

Wichtig ist, was die Regel nicht sagt. Sie legt keine Obergrenze für Zucker, Fett oder Kalorien fest. Ein Käse mit 30 Prozent weniger Fett darf sich „light" nennen, auch wenn er weiterhin fettreich ist. Die sogenannten Nährwertprofile, die solche Höchstgrenzen festlegen sollten, fehlen laut Verbraucherzentrale bis heute.

Sind Light-Produkte ungesund?

Light-Produkte sind weder gesund noch ungesund, sie sind schlicht eine veränderte Variante eines Lebensmittels. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Joghurt mit 30 Prozent weniger Zucker immer noch eine große Menge Zucker enthalten kann.

Das gilt auch für die Zutaten, die beim Reduzieren hinzukommen. Wird Zucker durch Süßungsmittel ersetzt, sinkt der Energiegehalt, aber das Produkt wird dadurch nicht wertvoller. Die Verbraucherzentrale bewertet Süßungsmittel ausdrücklich nicht als gesündere Alternative zu Haushaltszucker und rät, gesüßte Lebensmittel und Getränke nur in Maßen zu konsumieren. Wer sich insgesamt ausgewogen ernährt, wie es der Hub Gesundheit & Ernährung in vielen Beiträgen beschreibt, kann Light-Produkte gelegentlich nutzen, ohne dass sie das Fundament bilden.

Helfen Light-Produkte beim Abnehmen?

Ein Light-Produkt spart im Vergleich zum Original Kalorien, Zucker oder Fett, mehr verspricht die Kennzeichnung nicht. Ob daraus eine Gewichtsabnahme wird, hängt von der gesamten Ernährung ab, nicht von einzelnen Produkten. Belastbare Aussagen dazu, dass Light-Lebensmittel allein beim Abnehmen helfen, finden sich in den Verbraucherinformationen nicht.

Zu Süßstoffen schreibt die Verbraucherzentrale, dass ein möglicher Nutzen für Menschen mit Gewichtsproblemen oder Diabetes diskutiert wird, der Effekt auf den Blutzucker aber allenfalls gering ist. Süßungsmittel eignen sich zudem nicht, um die eigene Süßschwelle zu senken. Empfohlen wird stattdessen, den Zuckerkonsum schrittweise zu reduzieren. Wer mit Diabetes lebt, findet im Beitrag zur Mittelmeerdiät bei Diabetes eine Ernährungsform, die ohne Spezialprodukte auskommt.

Welche Fallen stecken in Light-Lebensmitteln?

Die erste Falle ist der Tausch der Nährstoffe. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass „weniger Zucker" bei vielen Produkten „mehr Fett" bedeutet, oder umgekehrt. Fruchtjoghurt nennt sie als Beispiel für ein sehr zuckerreiches Fertigprodukt.

Die zweite Falle sind Süßungsmittel. Sie stehen in der Zutatenliste unter dem Klassennamen „Süßungsmittel" mit Bezeichnung oder E-Nummer, und auch bei der Produktbezeichnung muss auf die Süßung hingewiesen werden. Süßstoffe sind praktisch kalorienfrei, Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit oder Xylit liefern im Schnitt etwa 2 Kilokalorien pro Gramm. Enthält ein Produkt mehr als 10 Prozent Zuckeraustauschstoffe, ist der Hinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" Pflicht.

Die dritte Falle ist die Portionsangabe. Hersteller dürfen Prozentangaben zum Tagesbedarf pro Portion machen, bezogen auf einen Erwachsenen mit 2.000 Kilokalorien. Kleine Portionsgrößen, etwa 30 Gramm Müsli, lassen den Zuckergehalt niedriger erscheinen, als er bei einer realistischen Portion ist. Und schließlich verbirgt sich Zucker hinter vielen Namen: Glucosesirup, Traubenzucker, Glucose-Fructose-Sirup, Invertzuckersirup, Maltodextrin, Fruchtsaftkonzentrat oder Süßmolkenpulver zählen dazu.

Was bedeuten die Begriffe auf der Packung?

Die folgenden Definitionen stammen aus den Übersichten der Verbraucherzentrale und von Lebensmittelklarheit.de zur Health-Claims-Verordnung.

Begriff auf der PackungWas er bedeutet
light, leichtWie „reduziert": mindestens 30 Prozent weniger von einem Nährstoff oder Energie als ein vergleichbares Produkt, plus Angabe, worauf sich das bezieht
fettarmHöchstens 3 Gramm Fett pro 100 Gramm, bei Flüssigkeiten höchstens 1,5 Gramm pro 100 Milliliter
zuckerfreiHöchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter
zuckerarmHöchstens 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm, bei Flüssigkeiten höchstens 2,5 Gramm pro 100 Milliliter
ohne ZuckerzusatzKeine zugesetzten Ein- oder Zweifachzucker und keine anderen süßenden Zutaten; enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, gehört der Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker" dazu
kalorienreduziert, energiereduziertBrennwert um mindestens 30 Prozent verringert; die Eigenschaft, die den Energiegehalt senkt, muss genannt werden
kalorienarm, energiearmHöchstens 40 Kilokalorien pro 100 Gramm oder 20 Kilokalorien pro 100 Milliliter

„Ohne Zuckerzusatz" wird häufig missverstanden. Das Bundeszentrum für Ernährung stellt klar: Die Angabe heißt nicht, dass kein Zucker enthalten ist, denn Zutaten wie Obst oder Milch bringen von Natur aus Zucker mit.

Welche Alternativen gibt es?

Statt zur Light-Variante zu greifen, lässt sich oft das Original bewusster einsetzen. Die Verbraucherzentrale rät, Naturprodukte zu kaufen und Früchte nach eigenem Geschmack zu ergänzen, also etwa Naturjoghurt mit frischem Obst statt gesüßtem Fruchtjoghurt. Beim Trinken sind Wasser oder ungesüßter Tee die einfachste Alternative zu gezuckerten oder gesüßten Getränken.

Als Orientierung für die Zuckermenge nennt die Verbraucherzentrale die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation: höchstens 10 Prozent der Energiezufuhr aus freiem Zucker, besser 5 Prozent. Bei 2.000 Kilokalorien am Tag sind das 50 Gramm, besser 25 Gramm. Das Bundeszentrum für Ernährung beschreibt rund 50 Gramm Zucker als das „Extra", das in eine ausgewogene Ernährung passt, etwa 2 Gläser Limonade oder 1 Stück Kuchen. Gerade an heißen Tagen, wenn der Appetit auf Leichtes steigt, finden Sie im Beitrag was essen bei Hitze Ideen, die ohne Etikett auskommen.

Wie liest man die Nährwerttabelle?

Die Nährwerttabelle nennt den Gehalt an Energie, Fett, Zucker und Salz pro 100 Gramm oder 100 Milliliter. Diese Bezugsgröße ist für den Vergleich zweier Produkte die verlässlichste, weil Portionsangaben vom Hersteller festgelegt werden. Der angegebene Zuckerwert ist immer der Gesamtzucker, also zugesetzter Zucker plus natürlich vorkommender Zucker aus Obst, Milch, Honig oder Trockenfrüchten.

Die Zutatenliste ergänzt das Bild. Zutaten sind nach Menge geordnet: Je mehr Zucker ein Produkt enthält, desto weiter vorn steht er. Das Bundeszentrum für Ernährung gibt eine einfache Regel mit: Zutaten mit „Sirup" im Namen oder mit der Endung „-ose" bestehen aus Zucker, etwa Glukose, Fruktose, Maltose oder Laktose.

Eine Checkliste für den Einkauf:

Wann zur Apotheke oder in die Praxis?

Wenn Sie Ihr Gewicht reduzieren möchten, erhöhte Blutzucker- oder Blutfettwerte haben oder unsicher sind, welche Produkte zu Ihrer Situation passen, sprechen Sie in der Arztpraxis oder in Ihrer Apotheke darüber. Dort erfahren Sie auch, ob eine Ernährungsberatung für Sie infrage kommt. Light-Produkte ersetzen keine Beratung und keine ausgewogene Ernährung, sie können sie höchstens ergänzen.

Quellen

  1. Werbung mit Nährwertangaben: Klare Vorgaben für die Hersteller, Verbraucherzentrale (2025)
  2. Fettarm, leicht oder zuckerfrei: Werbung mit Nährwerten ist streng geregelt, Lebensmittelklarheit.de, Verbraucherzentralen (2023)
  3. Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe?, Verbraucherzentrale (2025)
  4. Zucker und Zuckerersatz: So erkennen Sie Süßmacher in Lebensmitteln, Verbraucherzentrale (2024)
  5. Kohlenhydrate: Power für den Körper, Bundeszentrum für Ernährung (2025)

Redaktion Apothekenkurier · Rubrik Ernährung · Stand 3. November 2026. Die Beiträge ersetzen keine ärztliche Beratung.

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