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Immobilien-Teilverkauf im Alter

Laut der Statistik-Webseite Statista waren im Jahr 2018 etwa 46,5 Prozent der Bewohner Deutschlands Eigentümer einer Wohnung, die sie auch selbst bewohnten. Unabhängig von der jeweiligen Lage handelt es sich hierbei um ein gewaltiges finanzielles Potenzial – das in der Regel kaum genutzt werden kann. Mit einem Immobilien-Teilverkauf können Sie dieses Betongold trotzdem flüssig machen.

 

Angesichts der vielen tatsächlichen oder auch nur vermuteten wirtschaftlichen Unwägbarkeiten der Gegenwart ist eine eigene Immobilie für viele Menschen so etwas wie eine Rückversicherung. Das Motto: Ganz so schlimm wird es mich schon nicht treffen, schließlich wohne ich in meinen eigenen vier Wänden. Und tatsächlich bieten ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung angesichts der allgemein gestiegenen Immobilienpreise oft erheblichen finanziellen Rückhalt. Das Problem: Anzapfen kann man dieses „Betongold“ nur in einem relativ geringen Maße, nämlich über Teilvermietung oder Hypotheken. Beides wollen viele Menschen aber nicht. Manche haben auch einfach nicht die Möglichkeit dazu, sei es, weil die Wohnfläche für eine Teilvermietung zu gering ausfällt oder weil die Bank eine Hypothek verweigert.

 

Beim Immobilien-Teilverkauf holen Sie sich einen stillen Miteigentümer ins Boot

Eine Möglichkeit, das finanzielle Potenzial der eigenen Immobilie auch tatsächlich nutzen zu können, ist der Immobilien-Teilverkauf. Hierbei können Sie einen Teil Ihrer Immobilie verkaufen, meist zwischen 10 und 50 Prozent, ohne dass Sie die bisherige Nutzung der Immobilie einschränken müssen. Sie erhalten also schnell Geld, bleiben aber alleiniger Bewohner. Stattdessen wird das Unternehmen, mit dem Sie den Teilverkauf abwickeln, Miteigentümer der Immobilie. Sie zahlen lediglich ein monatliches Entgelt an den neuen Miteigentümer, das sich an der Größe des verkauften Immobilienteils bemisst und sich in der Regel auf rund 5 Prozent des ursprünglichen Auszahlungsbetrages beläuft. Auch ein späterer Rückkauf oder die Vererbung sind theoretisch möglich. Ein Wermutstropfen: An Reparaturkosten oder sonstigen Instandhaltungskosten beteiligen sich die neuen Miteigentümer im Normalfall nicht. Dafür reden sie Ihnen aber auch nicht in Ihre Planung rein.

 

Vor dem Teilverkauf steht die gründliche und unabhängige Beratung

Ob ein Teilverkauf für Sie in Frage kommt, kann man pauschal unmöglich sagen. Dafür spielen einfach zu viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Das Ziel ist jedoch klar: Sie bleiben in Ihrer gewohnten Umgebung, verfügen dabei aber über zusätzliches Kapital, um zum Beispiel den kommenden Ruhestand ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Auch die meist sehr kostenintensive Umgestaltung der Wohnung oder des Hauses wird durch diese Finanzspritze möglich. Wenn Sie nun mit der Möglichkeit eines Teilverkaufs liebäugeln, sollten Sie sich in jedem Fall ausgiebig beraten lassen: Von den Anbietern von Teilverkäufen, von Ihrem Rechtsbeistand, von den Verbraucherzentralen. So können Sie für sich das beste Angebot finden und tatsächlich all die Vorzüge genießen, die ein Immobilien-Teilverkauf mit sich bringt, ohne Angst vor eventuellen Fallstricken haben zu müssen.

 

 

 

 

 

 

 

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