©hd3dsh_AdobeStock

 

Last Minute verreisen – geht das denn noch?

Wenig Vorlauf zum Planen und ein knappes Angebot lassen so manchen Urlauber mit Last-Minute-Angeboten liebäugeln. Aber auf was müssen Kurzentschlossene achten, damit ihr Trip zum Schnäppchenpreis kein Albtraum wird?

 

Ihren Ursprung haben Last-Minute-Reisen in den 80er-Jahren. Damals versuchten Fluggesellschaften, Restplätze auf ihren Flügen an den Mann bzw. an die Frau zu bringen. Um das Angebot attraktiv zu machen, gewährten sie dafür einen Preisnachlass. Und auch heute noch folgen Last-Minute-Reisen diesem Prinzip. Allerdings ist das Angebot mittlerweile deutlich größer. Heute rufen nicht nur Airlines und Reiseveranstalter Last-Minute-Angebote aus. Im Internet gibt es sogar Seiten, die sich ganz und gar auf diese vermeintlichen Schnäppchen spezialisiert haben.

 

Feste Vorstellungen können einen Last-Minute-Urlaub unmöglich machen

Wer last minute verreisen möchte, sollte vor allem eines sein: flexibel! Denn wer unbedingt an einem festen Datum oder von einem bestimmten Flughafen abfliegen möchte, könnte genauso enttäuscht werden wie die Urlauber, die ausschließlich in ihrem Lieblingshotel oder ihrem Traumland urlauben möchten. Ganz einfach gesagt: Je kurzfristiger gebucht wird, desto flexibler müssen Urlauber sein, was Reiseziel, Reisezeit, Hotel und Abflughafen angeht. Nur eines sollte man nicht glauben: dass ein Last-Minute-Angebot zwingenderweise auch ein Schnäppchen ist. Denn der Begriff Last-Minute-Angebot ist rechtlich nicht definiert. Und manchmal handelt es sich auch einfach um Ladenhüter, die eigentlich keiner möchte. Überlegen Sie sich also gut, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie persönlich stimmt.

 

Bei Pauschalreisen genießen Urlauber einen hohen Verbraucherschutz

Eine gute Nachricht für alle Schnäppchenurlauber: Wenn es sich bei der Last-Minute-Reise um eine herkömmliche Pauschalreise handelt, genießen Urlauber auch die Rechte, die im Pauschalreisegesetz festgelegt wurden. Kommt es während des Urlaubs also zu größeren Enttäuschungen, die so nicht zu erwarten waren, können Verbraucher eine Entschädigung verlangen.

Außerdem genießen Pauschalurlauber Insolvenzschutz, falls der Reiseveranstalter finanziell die Grätsche macht. Auch bei einer Stornierung der Reise haben Kunden Anspruch auf die Rückerstattung des Reisepreises. Besondere Vorsicht ist hingegen geboten, wenn es sich nicht um eine Pauschalreise handelt, also nicht mindestens zwei Reiseleistungen wie zum Beispiel Flug und Hotelzimmer zusammen gebucht werden.

 

Informieren Sie sich früh über eventuelle Coronabestimmungen

In jedem Fall sollten Sie sich von der Aussicht auf einen Traumurlaub zum Schnäppchenpreis nicht blenden lassen. Informieren Sie sich unbedingt über die Infektionslage vor Ort. Gibt es Quarantänevorschriften? Sind Wellnessbereiche und Strände frei zugänglich oder gelten besondere Bestimmungen?

Wie sieht es bei einem Städteurlaub mit dem öffentlichen Nahverkehr aus? Sind die Sehenswürdigkeiten geöffnet? Welche Impfungen sind für eine Einreise vorgeschrieben? Haben Sie all diese kleinen Fragen für sich beantwortet, steht auch dem Urlaub zum Schnäppchenpreis nichts mehr im Wege.

 

 

 

 

 

 

 

Startseite