Diabetes Kurier
Diabetes, Straßenverkehr und Führerschein
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Diabetes, Straßenverkehr und Führerschein
Darf man als Diabetiker Auto fahren? Ja, denn Diabetes ist kein grundsätzliches Hindernis für die Teilnahme am Straßenverkehr. Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können in der Regel sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Lkw-, Bus- oder Taxifahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist eine zentrale Aussage in der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die wertvolle Hilfe leistet, um die Fahrtauglichkeit von Diabetes-Patienten zu beurteilen.
In Deutschland haben fast sechs Millionen Diabetespatienten einen Führerschein. Bei der Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss generell sichergestellt werden, dass der Bewerber körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Diabetiker müssen hier gewährleisten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht gefährden. Grundsätzlich ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes mit 10 Prozent nur unwesentlich erhöht, während beispielsweise ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) mit einer Unfall-Risikosteigerung um 400 Prozent einhergeht.
Leitlinie für Diabetiker im Straßenverkehr
Bislang gab es allerdings keine anerkannten Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. In der aktuellen Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ wird nun aber erstmals die Fahrtauglichkeit bei Diabetes wissenschaftlich fundiert bewertet. Und es gibt klare Handlungsempfehlungen, sodass sich Patienten, Ärzte und Diabetesberater sowie Verkehrsmediziner, Versicherungen und Behörden daran orientieren können. Somit ermöglicht die Leitlinie Ärzten und Patienten nun Rechtssicherheit.Die Leitlinie erörtert wichtige Gründe, die zum Verlust der Fahreignung führen können. So sollten Ärzte ein Fahrverbot aussprechen, wenn zwei oder mehr schwere Unterzuckerungen jährlich im Wachzustand auftreten oder eine unbehandelte Schlafapnoe vorliegt. Auch Begleiterkrankungen, die bei Diabetikern auftreten können, wie Sehstörungen oder diabetischer Fuß, müssen berücksichtigt werden, wenn die Fahrsicherheit geklärt werden muss.
Schwere Stoffwechselentgleisungen, Therapieumstellungen wie die Einstellung auf Insulin oder Dosis-Änderungen begründen eine Fahruntauglichkeit, und zwar so lange, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist. Wird ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen, muss der betroffene Patient entsprechend aufgeklärt werden, dass er bis auf Weiteres nicht mehr motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen darf. Das muss dann auch in der Patientenakte dokumentiert werden. Patienten wiederum können gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorgehen und einen möglichen Verlust der Fahrerlaubnis verhindern.
In der Leitlinie wird außerdem beschrieben, wie die Gefahr einer Unterzuckerung reduziert, die Verkehrssicherheit verbessert und die Fahrtauglichkeit wiedererlangt werden kann.
Bei Einhaltung dieser wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen in der Leitlinie ist keine Haftung zu befürchten. Die Leitlinie ist bis zum 30. November 2022 gültig und kann unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de abgerufen werden.